Unterschied vom bedarf- und verbrauchsorientierten Zertifikat
Mit Sorge sehen viele Hausbesitzer dem neuen Energiepass entgegen. Dafür gibt es keinen Grund, beruhigt die Ingenieurkammer-Bau NRW. Jedoch sollten sich Immobilienbesitzer jetzt gründlich mit dem Thema auseinandersetzen und Expertenrat einholen. Als erste Anlaufstelle ist die Kammer eine gute Adresse. Zahlreiche Anrufe, die in den vergangenen Wochen bereits bei der Ingenieurkammer-Bau NRW eingingen, zeigen: Bei Hausbesitzern herrschen derzeit große Unsicherheit und Sorge, was die Kosten und die Auswirkungen des Energiepasses betrifft. Oft liegen falsche oder widersprüchliche Informationen vor.
Der Energiepass gibt Auskunft darüber, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung ist. Er muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten vorgelegt werden. Es werden zwei Varianten des Energieausweises unterschieden: der Verbrauchs- und der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt. Die Kosten für die Erstellung sollen bei ca. 40 Euro liegen. Der günstige Preis resultiert aus der einfachen Auswertung der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre. Hier wird also das Verhalten der Bewohner in Abhängigkeit zum Zustand des Gebäudes bewertet. Im Gegensatz dazu wird beim Bedarfsausweis mit Hilfe eines genormten Berechnungsverfahrens der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Hier werden unter anderem die energetische Beschaffenheit der Außenfläche des Gebäudes, die Fenster und die Art der Heizungsanlage berücksichtigt. Auf dieser Grundlage können dann auch fundierte Modernisierungsempfehlungen gegeben werden. Der Bedarfsausweis kostet dann zwischen 300 und 500 Euro und sollte direkt mit einer umfassenden Energieberatung gekoppelt werden.
Hausbesitzern rät die Ingenieurkammer-Bau NRW dazu, sich einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen, auch wenn dieser teurer ist. Das ist er aber auch wert. Nur der Bedarfsausweis gibt zuverlässig und fundiert darüber Auskunft, wie hoch der Energieverbrauch tatsächlich ist. Bis zum 1. Oktober 2008 können Eigentümer wählen, ob sie den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis wollen. Wahlfreiheit haben danach die Besitzer von allen Gebäuden, die nach dem 1. November 1977 gebaut wurden, sowie von Wohnhäusern mit fünf oder mehr Wohneinheiten. Für Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem Stichtag gebaut wurden, müssen Bedarfsausweise erstellt werden – es sei denn, es wurden bereits bestimmt Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
„Hausbesitzer sollten den geforderten Bedarfsausweis als Chance auffassen.“ Dafür plädiert Dipl.-Ing. Peter Dübbert, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW. Denn wer zunächst eine Energieberatung durchführen lässt, dabei energetische Schwachstellen erkennt und beseitigt, schneidet nicht nur beim Energieausweis besser ab. Wärmedämmungen, solartechnische Anlagen sowie viele weitere Modernisierungsmaßnahmen rentieren sich schon nach fünf bis zehn Jahren. Und wer Wohnungen oder Häuser vermieten will, hat nach einer energetischen Sanierung gute Karten auf dem Markt. Denn, so Dübbert: „Immer mehr Mieter achten auf die Nebenkostenabrechnung.“ Die Energieeinsparverordnung trat bereits am 1. Oktober 2007 in Kraft. Für Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 verbindlich. Besitzer von Wohngebäuden jüngeren Datums brauchen den Ausweis ab dem 1. Januar 2009.
Der Energiepass wird nicht bei Eigennutzung gebraucht.
.
Unsicherheit beim Energiepass
.



