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Schutz im Sommer und im Winter!

Der Wärmeschutz im Bauwesen als Teilbereich der Bauphysik kann in die Bereiche winterlicher Wärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz aufgeteilt werden.

Winterlicher Wärmeschutz

Der winterliche Wärmeschutz hat den Zweck, während der Heizperiode an den Innenoberflächen der Bauteile eine ausreichend hohe Oberflächentemperatur zu gewährleisten und damit Oberflächenkondensat bei in Wohnräumen üblichem Raumklima auszuschließen.

Oberflächenkondensat entsteht, wenn die Temperatur der Wandoberfläche unter der Taupunkttemperatur liegt. Die einzuhaltenden Werte, beschrieben durch den Wärmedurchlasswiderstand in m²K/W werden als Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 definiert.

Weiter dient der winterliche Wärmeschutz dazu, Bauteilkonstruktionen zu definieren.


Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz dient dazu, die durch Sonneneinstrahlung verursachte Aufheizung von Räumen, die in der Regel im wesentlichen auf eine Einstrahlung durch die Fenster zurückzuführen ist, so weit zu begrenzen, dass ein behagliches Raumklima gewährleistet wird. Hierbei soll gemäß den Vorschriften der Energiesparverordnung nach Möglichkeit auf den Einsatz von Klimatisierung verzichtet werden.


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