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Steuerersparnis

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten


Bis Ende 2005 waren privat veranlasste Handwerkerleistungen nur in sehr eingeschränktem Umfang
steuerlich abzugsfähig, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder um kleinere Ausbesserungsarbeiten
handelte, die gewöhnlich auch durch Mitglieder des privaten Haushalts hätten erbracht werden können.
Die steuerliche Berücksichtigung ist seit 2006 auf alle handwerklichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der EU oder in Norwegen,
Island und Liechtenstein belegenen Haushalt erbracht werden, ausgedehnt worden. Und zwar unabhängig
davon, ob es sich um kleinere Ausbesserungsarbeiten oder um umfangreiche Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
handelt.


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Informationsplattform zu Energieeffizienz in Gebäuden

 

... und was braucht Deins auf den Quadratmeter?

 

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

 

www.zukunft-haus.info (dena - Deutsche Energie-Agentur)

 


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