Neben den bereits vorgestellten Förderprogrammen zur gibt es noch drei weitere Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Diese fördern explizit die Umstellung der Energiegewinnung auf erneuerbare Energien. Falls Ihre Immobilie ohnehin sanierungsbedürftig ist und Sie für die Zukunft aufrüsten wollen, sind diese Förderuneng eine optimale Ergänzung.
Im KfW-Förderprogramm 167 können Sie, für die Umstellung der Heizung auf eneuerbare Energie,
einen Kredit bis zu 50.000€ erhalten. (Aktuell 0,78% effektiver Jahreszins)
Auch hier gilt wieder: Der Kauf von saniertem Wohnraum mit einer modernisierten Heizung
ist auch förderfähig!
Das KfW-Förderprogramm 433 unterstützt, falls Sie in Ihre Immobilie Brennstoffzellen einbauen möchten. Diese verbrennen in der Regel Wasserstoff als Energieträger und ist sehr Energieeffizient.
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich wieder um einen Zuschuss in Höhe von 28.200€ pro Brennstoffzelle. Besonderheit: Auch der Einbau in Nicht-Wohngebäude ist förderbar – auch Unternehmen, WEG’s und Verbände können gefördert werden.
Die Kosten für die Beratung durch einen Energieexperten sowie ein Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren (fest vereinbart) werden bezuschusst.
Das KfW-Förderprogramm 270, der Förderkredit für Strom und Wärme, ist das letzte im Trio. Der Bau von Anlagen zur Energieerzeugung wird mit bis zu 50.000.000€ kreditiert. (1,03% effektiver Jahreszins). In Frage kommen Photovoltaikanlagen, Wasser- und Windkraftanlagen und einige mehr.
Dieser Kredit ist vorallem für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gedacht, aber auch für Privatpersonen nutzbar. Besonders Immobilieneigentümer, welche Ihr Dach mit einer Solaranlage ausrüsten möchten, können hier profitieren.