Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten
Bis Ende 2005 waren privat veranlasste Handwerkerleistungen nur in sehr eingeschränktem Umfang steuerlich abzugsfähig, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder um kleinere Ausbesserungsarbeiten handelte, die gewöhnlich auch durch Mitglieder des privaten Haushalts hätten erbracht werden können. Die steuerliche Berücksichtigung ist seit 2006 auf alle handwerklichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der EU oder in Norwegen, Island und Liechtenstein gelegenen Haushalt erbracht werden, ausgedehnt worden. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um kleinere Ausbesserungsarbeiten oder um umfangreiche Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt.
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Informationsplattform zu Energieeffizienz in Gebäuden
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
www.zukunft-haus.info (dena – Deutsche Energie-Agentur)