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Über den Autor

Jürgen Adolphs ist TÜV-Sachverständiger für  Bauwerksschutz & Schimmelpilzschäden, Immobilieninvestor und Geschäftsführer seines gleichnamigen Bautenschutzbetriebs.

Kellersanierung Förderung: 4 Anbieter im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat unterstützt die Bürger mit Förderprogrammen, damit jeder Haushalt im Hinblick auf die Klimawende Energie spart.
  • Sie können von der BAFA, der KfW, der NRW.Bank und dem Finanzamt gefördert werden.
  • Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie eine Kellerdeckendämmung, eine Perimeterdämmung und eine Dämmung von Rohleitungen im Keller durchführen. (Bezogen auf eine Kellersanierung)

Worum geht's?

Es ist in aller Munde. Die Energie- und Heizkosten steigen massiv an. Man erfährt es spätestens, wenn man einen Blick in die Rechnung seines Energieversorgers wirft. Aber auch aus Sicht des Klimawandels ist es wichtig, Energie zu sparen. Daher unterstützt der Staat die Bürger mit einem schönen Taschengeld – einer Kellersanierung Förderung.

Es gibt also auch mal eine gute Nachricht bei all den Krisen. Wir sind damit als Verbraucher nicht komplett machtlos. Es entsteht neben der sparsamen Nutzung der Heizung und des Stroms noch eine weitere Alternative, um Energie und auch Kosten zu sparen. Bei all den Förderprogrammen bei einer Kellersanierung kann man leicht den Überblick verlieren.

Daher erfahren Sie in diesem Artikel, weshalb der Staat Sie fördert, wie Sie gefördert werden können und Sie erhalten einen übersichtlichen Vergleich von allen Anbietern einer Kellersanierung Förderung. Als Bonus sprechen wir noch über die Förderung einer Wärmepumpe. 

Was Sie in diesem Artikel erwartet

Weshalb fördert Sie der Staat mit einer Kellersanierung Förderung?

Die Kellersanierung schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Viele Immobilien haben eine mangelnde Kellerdämmung bzw. generelle Dämmung. Daher geht viel Wärme und Energie verloren. 

Für die Klimawende ist jedoch neben der Nutzung von erneuerbaren Energien auch die Einsparung von Energie essentiell. Hier kommt die Kellerdämmung ins Spiel. Mit einer Kellerdämmung kann der Verlust von Wärme um bis zu 50 % reduziert werden. Bei Millionen von Immobilien in Deutschland macht das einen großen Unterschied in der Klimawende. Diese Meinung vertritt auch die Bundesrepublik und sieht diese Leistung als förderwürdig an. Die Generationen nach uns freuen sich und Ihr Geldbeutel ebenso.

Daher gibt es verschiedene Förderprogramme für Kellersanierungen und Kellerdämmungen von verschiedenen Institutionen des Staates, die Sie unterstützen und fördern. Diese wären:

  • BAFA 
  • KfW
  • NRW.Bank 
  • Finanzamt (mit Steuerermäßigungen)

Was wird alles gefördert?

Die Kellersanierung an sich wird nicht gefördert. Eine Kellersanierung in Verbindung mit einer Kellerdämmung jedoch schon. Eine Dämmung ist ohnehin bei den meisten Sanierungen angebracht, da der Keller bei einer Sanierung in den Urzustand zurückgebaut wird. Daher macht eine Kellerdämmung keinen großen (Kosten-)Unterschied.

Folgende Kellerdämmungsmaßnahmen werden gefördert:

  • Kellerdeckendämmung
    Sie kann schnell ausgeführt werden und hat direkt einen Effekt auf Ihren Energieverbrauch. Diese Dämmung rentiert sich so gut wie immer.
  • Förderung für Perimeterdämmung
    Mit einer Außendämmung ist der Keller ideal geschützt vor Wärmeverlust nach draußen.
  • Förderung für Dämmung von Rohrleitungen im Keller
    Auch Rohrleitungen können gedämmt werden. Das macht vor allem sinnvoll, wenn Ihre Heizung optimiert worden ist oder wird. Damit wird die Wärme sehr effizient im Haus gehalten. Da die Optimierung der Heizung ebenfalls gefördert wird, wird auch das Dämmen von Rohrleitungen gefördert.  

 

Ebenfalls wird die Wohnraumschaffung und die Modernisierung von Wohnraum in NRW gefördert. Dadurch kann man den Keller, statt nur zu sanieren, direkt in Wohnraum oder gar in eine Eigentumswohnung verwandeln. Sogenannte Souterrainwohnungen haben einen attraktiven Immobilienwert und lassen sich – besonders in großen Städten – einfach vermieten. So verwandeln Sie Ihren Keller in eine sichere Rendite und schaffen einen schönen Wohnraum für sich oder eine andere Person in NRW.
Am liebsten natürlich bei uns in Kölle ;-).

Es gibt noch viele weitere Fördermöglichkeiten/-programme in anderen Bereichen des Hauses, wie z.B. die Dachdämmung, oder die Fassadendämmung. In diesem Artikel konzentrieren wir uns vor allem auf die Förderung im Kellerbereich.

Wie erhalten Sie eine Förderung für Ihre Kellersanierung?

Zuerst muss entschieden werden, welche Förderung von welcher Institution für Sie in Frage kommt. (Dazu später mehr) Eine Förderung muss immer vor der Sanierung beantragt werden. Es sollte auch ein Sachverständiger aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten bei den Planungen mit eingebunden werden. Mit einem Sachverständigen, in diesem Fall auch Energieberater genannt, ist ein reibungsloser Ablauf beim Erreichen der Energiereduktion machbar. Er füllt alle Anträge aus und erstellt alle benötigten Bescheinigungen. In manchen Förderungen ist das Heranziehen eines Energieberaters sogar Pflicht. 

 

Auch für die Förderung der Wohnraumschaffung muss die Förderung vor der Sanierung beantragt werden. Ebenfalls müssen verschiedene externe Sachverständiger eingebunden werden. 


Der Steuerbonus vom Finanzamt kann erst nach Abschluss der Sanierung beansprucht werden. Hier muss jedoch kein Energieberater eingebunden werden. Trotzdem ist wichtig zu beachten, dass auch für den Steuerbonus dieselben Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie für eine Förderung von der BAFA. Die entsprechenden Voraussetzungen werden im Laufe des Artikels besprochen.

Möchten auch Sie Ihre Kellersanierung mit einem Kellerausbau verbinden und eine saftige Förderung erhalten?

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Welche Kellersanierung Förderungen gibt es?

Eben habe ich Ihnen schon die verschiedenen Institutionen vom Staat genannt. Im Folgenden wird nun etwas genauer auf die einzelnen Institutionen und ihre jeweiligen Förderungen für eine Kellersanierung eingegangen. 

KfW

Die “Kreditanstalt für Wiederaufbau” (KfW) ist eine der führenden Förderbanken auf der Welt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die KfW mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen. 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Hauskäufern, Hausbauer und Hausbesitzern verschiedene Förderprogramme an. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, den eigenen Wohnraum bezahlbar zu machen. Daher helfen Sie mit zinsgünstigen Förderdarlehen und Tilgungszuschüssen. Sie sollen mit der KfW in der Lage sein, ihr Eigenheim zu kaufen, zu bauen, zu sanieren und altersgerecht umzubauen. 

Die KfW bietet mit Ihren Programmen die Fördermöglichkeit an, Darlehen bzw. Kredite zu zinsgünstigen Konditionen und mit einem Tilgungszuschuss aufzunehmen. 

Es ist zu beachten, dass die Förderprogramme von der KfW vor Baubeginn beantragt werden müssen. Daher ist es essentiell für Sie, dass Sie sich schon während der Planung mit einem Fachexperten bzw. Energieberater zusammensetzen. Dieser berät Sie zu allen wichtigen Themen rund um eine energieeffiziente Sanierung sowie um die Förderung Ihres Vorhabens. 

Die KfW fördert auch die Begleitung eines Energieeffizienz-Experten. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten, aber maximal 4000 Euro pro Vorhaben. Für eine Förderung muss der Energieeffizienz-Experte in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes stehen. Ich habe in meinem Netzwerk einen Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste, wodurch Sie bei uns keinen Energieberater mühselig suchen müssen. Die KfW-Förderung lohnt sich vor allem für Sie, wenn Sie das nötige Eigenkapital für Sanierung nicht vorhanden haben. 

Es gibt aber noch einen attraktiven Tilgungsnachlass in Höhe von 5 – 25 % des Darlehens. 

Für genauere Informationen zu den KfW-Förderungen haben wir für Sie einen noch detaillierteren Artikel geschrieben. Sie finden den Artikel hier.

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Zudem übt es auch Aufgaben für andere Bundesministerien aus. Sie hat unter anderem Aufgaben im Bereich der Energie.

Von der BAFA gibt es viele verschiedene Förderprogramme rund um das Thema Energieeinsparung. Dazu zählen auch Kellerdämmungen.

Wenn Sie Ihren Keller im Rahmen einer Sanierung mit Einzelmaßnahmen dämmen, erhalten Sie von der BAFA eine Kellersanierung Förderung. Das passende Programm für die Kellerdämmung mit Einzelmaßnahmen dafür ist das Programm BEG EM.

Diesen einmaligen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Die BAFA-Förderung lohnt sich vor allem für Sie, wenn Sie das nötige Eigenkapital für die Sanierung vorhanden haben. Auch hier muss für die Antragstellung ein Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste eingebunden werden und das vor dem Baubeginn.

NRW.Bank

Die NRW.Bank ist die Förderbank des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland NRW ist der alleinige Träger der Bank. Die Bank hat unter anderem den staatlichen Auftrag, NRW bei den Aufgaben der Wohnraumpolitik zu unterstützen.

Bei der NRW-Bank gibt es Förderungen für die Modernisierung von Mietwohnraum und für Maßnahmen zur Energieeinsparung. Barriereabbau, Wohnraumerweiterung und die Verbesserung des Einbruchschutzes werden auch gefördert. Interessant ist bei dieser Förderung, dass auch die Mietwohnraumschaffung gefördert wird. Eine Kellersanierung, eine Kellerdämmung und der Kellerumbau sind für die NRW-Bank somit förderfähig. Daher können Sie eine Kellersanierung Förderung von der NRW-Bank erhalten. 

Diese Förderungen werden in Form eines Darlehens bzw. Kredites vergeben, wie bei der KfW-Förderung. Es gibt aber noch einen attraktiven Tilgungsnachlass in Höhe von 25% des Darlehens.

Finanzamt (mit steuerlichen Vergünstigungen)

Sogar das Finanzamt kann Sie bei Ihrer Kellersanierung unterstützen. Sie können eine energetische Sanierung steuerlich absetzen. Das Bundesministerium der Finanzen fördert mit Ihrem Klimaschutzprogramm die Modernisierung von Immobilien. Die Abdichtung des Kellers in direkter Verbindung mit einer Wärmedämmung kann ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden und kann für Sie eine weitere interessante Alternative sein. 

Die steuerliche Förderung erhalten Sie, wenn Sie die entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Sie müssen dabei auch eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen einreichen. 

Steuerlich können Sie maximal 200.000 an Sanierungskosten geltend machen. Dann können Sie bis zu 20% steuerlich absetzen. Damit kommen Sie auf eine Steuerminderung von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit. Den Betrag können Sie über einen Zeitraum von 3 Jahren von der Steuer zurückholen.

Die Voraussetzungen für eine Kellersanierung Förderung

Die Voraussetzungen der jeweiligen Institutionen sind:

KfW

  • Es muss für die Antragstellung ein Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste mit eingebunden werden.
  • Die Förderprogramme müssen vor Baubeginn beantragt werden.
  • Der Bauantrag des zu sanierenden Gebäudes muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. 

BAFA

  • Die Dämmung muss einen U-Wert von 0,25 W/(m²*K) einhalten.
  • Wird die Decke mit einer Einblasdämmung aus Polyisocyanurat (PIR) gedämmt, muss die Dämmung mindestens 7,5 Zentimeter dick sein.
  • Die Förderprogramme müssen vor Baubeginn beantragt werden.
  • Es muss für die Antragstellung ein Energieberater aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste mit eingebunden werden.

NRW.Bank

  • Die Förderprogramme müssen vor Baubeginn beantragt werden.
  • Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Zum Zeitpunkt der Förderung muss der Mietwohnraum seit 5 Jahren bezugsfähig sein.
  • Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Durch die Förderung entstehen Mietpreisbindungen und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen.

Finanzamt (mit steuerlichen Vergünstigungen)

  • Sie müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein.
  • Sie müssen im Haus oder in der Wohnung wohnen.
  • Das Haus oder das Gebäude Ihrer Wohnung ist mind. 10 Jahre alt.
  • Die energetische Maßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und hält die technischen Anforderungen ein.
  • Dem Finanzamt muss eine Bescheinigung über die ausgeführten Maßnahmen vorgelegt werden.

Mögliche Fördersummen

Bei der KfW gibt es viele verschiedene (und komplizierte) Varianten einer Förderung. Die erreichte Effizienzklasse nach der Sanierung entscheidet über die Höhe des Tilgungszuschusses. Je niedriger der Energieverbrauch, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

KfW

Bei der KfW gibt es viele verschiedene (und komplizierte) Varianten einer Förderung. Die erreichte Effizienzklasse nach der Sanierung entscheidet über die Höhe des Tilgungszuschusses. Je niedriger der Energieverbrauch, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

Kellersanierung Förderung - Tilgungszuschuss
Quelle: KfW Effizenzhaus-Standards für die energetische Komplettsanierung

Bei einer Eigenfinanzierung kann man einen Investitionszuschuss in den gleichen Höhen unter den selben Regeln abkassieren. Je geringer der Energieverbrauch, desto mehr wird abkassiert.

Kellersanierung Förderung: KfW-Förderung Zuschuss Altbausanierung
Quelle: KfW Effizenzhaus-Standards für die energetische Komplettsanierung

Es können ebenfalls 50% der Kosten des Energieberaters (maximal 4000 Euro) von der KfW zurückerstattet werden.

BAFA

Es können 15 % der Kosten von höchstens 60.000 Euro gefördert werden. Das wäre ein maximal möglicher Zuschuss von 9.000 Euro. Hier sprechen wir auch pro Wohneinheit.

Ebenfalls können hier 50% der Kosten des Energieberaters (maximal 4000 Euro) von der BAFA zurückerstattet werden.

NRW.Bank

Es kann mindestens ein Kredit von 5.000 Euro und höchstens ein Kredit von 150.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungsnachlass beträgt mindestens 25%. Der Zuschuss liegt in einer Spanne von 1.250 – 37.500 Euro.

Finanzamt (mit steuerlichen Vergünstigungen)

Es können maximal 200.000 Euro an Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Es können bis zu 20% steuerlich abgesetzt werden. Das wäre eine Steuerminderung von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit. Dieser Betrag wird über 3 Jahre verteilt und kann von der Steuer zurückgeholt werden.

Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Überblick

Kellersanierung Förderung - Übersicht Kellerförderungen - 1
Kellersanierung Förderung - Übersicht Kellerförderungen - 2
Kellersanierung Förderung - Übersicht Kellerförderungen - 3
Kellersanierung Förderung - Übersicht Kellerförderungen - 4

Bonus: Förderung einer Wärmepumpe

Nachdem Sie Ihren feuchten Keller saniert haben, überlegen Sie vielleicht, wie Sie Ihre Heizkosten senken und umweltfreundlicher heizen können. Eine Wärmepumpe könnte die Antwort sein. Die Bundesregierung fördert auch den Wechsel zu einer Wärmepumpe im Bestandsbau. Allerdings gibt es ab 2024 neue Regelungen. Beim Förderantrag für Ihre Wärmepumpe sollten Sie Folgendes beachten:

Aktuelle Fördervoraussetzungen im Jahr 2023

  • Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre stehen und die aktuelle Heizung sollte seit mindestens zwei Jahren laufen, um die Wärmepumpen-Förderung zu erhalten.
  • Beim Austausch einer alten Wärmepumpe gegen eine neue: Falls für die alte Wärmepumpe eine Förderung in Anspruch genommen wurde und diese nicht mindestens sieben Jahre in Betrieb war, muss ein Teil der ursprünglichen Förderung zurückgezahlt werden.
  • Sie müssen erst Antrag stellen. Dann dürfen sie einen Fachbetrieb beauftragen und Wärmepumpe kaufen, um eine Förderung zu erhalten. 
  • Anträge werden aktuell nur online über die BAFA-Webseite angenommen. Hier geben Sie die geplanten Projektkosten und Daten Ihrer Wärmepumpe an.
  • Ihre Wärmepumpe muss den BAFA-Kriterien entsprechen und über einen Effizienz- sowie Prüfnachweis verfügen.
  • Die BAFA-Förderung wird erst nach einer positiven Rückmeldung gewährt.

 

Die aktuellen und zukünftigen Förderkonditionen sehen wie folgt aus:

Förderkonditionen bis zum 31.12.2023:

Bei einem Wechsel zu einem Wärmepumpensystem können bis zu 40% der Ausgaben gefördert werden. Es sind Kosten von bis zu 60.000€ pro Wohneinheit förderbar, wodurch ein Zuschuss von bis zu 24.000€ pro Wohneinheit möglich ist.

Die Unterstützung verteilt sich wie folgt:

  • 25% Grundunterstützung: Bei der Entscheidung für ein Wärmepumpensystem.
  • 5% Zusatzbonus: Für Wärmepumpen, die spezifische Wärmequellen wie Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder umweltfreundliche Kältemittel verwenden.
  • 10% Tauschbonus: Beim Ersetzen von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und von Gasheizungen, die bereits mehr als 20 Jahre in Betrieb sind.

     

Die Beantragung der finanziellen Unterstützung erfolgt über die BAFA.

Förderkonditionen ab dem 01.01.2024:

Ab 2024 liegt die Höchstgrenze für Unterstützungen beim Wechsel auf ein Wärmepumpensystem bei 75% der Gesamtkosten. Es werden jedoch jetzt Kosten bis zu 30.000€ je Wohneinheit als förderfähig betrachtet, was einen Zuschuss von bis zu 22.500€ pro Wohneinheit ermöglicht.

Die Unterstützung verteilt sich wie folgt:

  • 30% Grundunterstützung: Gewährt bei der Umstellung auf ein Wärmepumpensystem.
  • 25% Schnelligkeitsbonus: Für das Ersetzen von Heizungssystemen wie Öl, Kohle, Nachtspeicher und Gas, die älter als zwei Jahrzehnte sind. Beachten Sie: Dieser Bonus ist bis 2028 verfügbar und verringert sich alle 2 Jahre um 3%.
  • 30% Bonus für niedrige Einkommen: Für Haushalte, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 40.000€ haben.

     

Der Höchstförderbetrag wurde von der Bundesregierung auf 75% gedeckelt. 

Die Beantragung der finanziellen Unterstützung erfolgt über die KfW.

 

Zu beachten: Das genaue Förderkonzept für 2024 steht noch nicht final fest. Unsere Informationen basieren auf Empfehlungen für den Deutschen Bundestag vom 05.07.2023 und den Änderungen vom 08.09.2023 und 25.09.2023.

Ab 2024 sinken die förderfähigen Kosten. Das bedeutet, dass Haushalte mit höherem Einkommen dieses Jahr von besseren Förderungen profitieren und somit niedrigere Kosten für ihre Wärmepumpe haben können.

Fazit

Von all den Möglichkeiten wird man geradezu erschlagen. Es gibt so viele Möglichkeiten. Was ist für mich das Beste? Wo kann ich am meisten kriegen? Wird es denn bei mir klappen? Es sind viele Fragen offen in diesem Dschungel von Bürokratie. Daher ist es wichtig, einen Fachexperten oder Fachbetrieb zu haben, der Sie durch den Bürokratie-Dschungel führt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich eine Kellersanierung bzw. Kellerdämmung nur rechnen kann. Besonders, wenn der Keller ohnehin feucht ist und saniert werden muss, um Schäden an der Immobilie zu vermeiden. Wer die Sanierungsmaßnahmen dann mit einer fachgerechten Dämmung oder der Schaffung von Wohnraum verbindet, profitiert gleich 3-Fach: Gesparte Energiekosten und mehr Unabhängigkeit von den Launen der Energieanbieter. Eine satte Kellersanierung Förderung vom Staat. Und trocken, u.U. sogar wohnliche Räumlichkeiten im Kellerbereich. Vielleicht darf es für Sie ja ein Homeoffice oder Hobbyraum sein?

Adolphs Bautenschutz GmbH

Bei Adolphs Bautenschutz haben Sie stets jemanden an Ihrer Seite. Neben der fachgerechten Kellersanierung und Kellerdämmung unterstütze ich Sie bei der Auswahl und Durchsetzung des richtigen Förderprogramms.  Durch mein großes Netzwerk in verschiedenen Branchen können wir auch gemeinsam und ohne viel Aufwand einen passenden Energieberater und falls nötig weitere Firmen finden. Bei mir sind Sie in besten Händen.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit mir und ich berate sie über Ihre Möglichkeiten eine Förderung zuerhalten.

Noch unsicher?

Schauen Sie sich gerne das Video mit unserem Kunden Herr Seybold an.

Wir haben mit Herr Seybold das gesamte Thema der Abdichtungsarbeit im Rahmen der energetischen Sanierung zusammen bearbeitet. Und sehen Sie selbst, wie zufrieden er war.

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