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Über den Autor

Jürgen Adolphs ist TÜV-Sachverständiger für  Bauwerksschutz & Schimmelpilzschäden, Immobilieninvestor und Geschäftsführer seines gleichnamigen Bautenschutzbetriebs.

Wiederaufbauhilfe NRW: Alle Infos auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Land NRW unterstützt Flutopfer mit dem Förderprogramm Wiederaufbauhilfe NRW
  • Die Voraussetzung für eine Förderleistung, um Ihren Keller zu sanieren, ist ein unmittelbar durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 entstandener Sachschaden an Ihrer Immobilie.
  • Im Online-Förderportal der Wiederaufbauhilfe NRW können Sie Ihren Förderantrag elektronisch übermitteln.

Worum geht's?

Die Unwetterkatastrophe in der Nacht vom 14. zum 15.07.2022 hat extreme Schäden in vielen Regionen in NRW (und in anderen Teilen von Deutschland) verursacht. Zahlreiche Bürger und Unternehmen hat es getroffen. Viele Häuser und vor allem die Keller wurden überflutet und benötigen eine komplette Sanierung. Der Bundestag und der Bundesrat beschlossen, die Flutgebiete mit einem Aufbaufond 2021 zu unterstützen. Für die Wiederaufbauhilfe NRW stehen dem Land Fördermittel von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufond 2021 bereit. 

Trotz all der Tragik rund um die Flutkatastrophe ist dies ein kleiner Hoffnungsschimmer für alle Betroffenen. Doch auch bei diesem Programm, ist der bürokratische Aufwand ist immens hoch. Man kann schnell den Überblick verlieren.

Deshalb bekommen Sie diesem Artikel einen Überblick über die Fördermöglichkeiten, die Voraussetzungen einer Förderung und den Förderantrag. Dabei fokussieren wir uns auf die Förderung für eine Kellersanierung im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Was Sie in diesem Artikel erwartet

Was wird alles gefördert?

Es werden Sachschäden, welche als direkte Folge des Hochwassers im Juli 2021 entstanden sind, gefördert. Die Höhe des Sachschadens kann auf Grundlage der Reparaturkosten oder auf Grundlage des Kellerwertes vor dem Schadenseintritt ermittelt werden. Für den Keller können entweder die tatsächlichen Reparaturkosten geltend gemacht werden, oder der errechnete Werteverlust. Die Kosten für Aufräumarbeiten sind auch förderfähig. Ebenfalls sind die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens zur Schadensermittlung förderfähig. 

Wollen Sie das Risiko von Überschwemmungen im eigenen Haus verringern, mit Maßnahmen wie etwa einer Drainage kann bei legitimen Fällen auch diese Leistung gefördert werden. Im Rahmen der Schadensbeseitigung können in begründeten Fällen auch Maßnahmen der Modernisierung, wie z.B. eine Kellerdämmung, gefördert werden. Die Maßnahmen sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens förderfähig.

Es kann darüber hinaus eine Förderung nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau auch mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW, des Bundes oder der EU ergänzt werden.  Aber nur, sofern es die Fördervorschriften der anderen Programme zulassen und die Gesamtsumme aller gewährten Fördermittel sowie anderen Mittel – wie etwa Spenden oder Versicherungsleistungen –  die Gesamtausgaben der Vorhaben nicht übersteigen.

Welche Förderungen gibt es?

Hauptsächlich erfolgt die Förderung über ein Programm. In Nordrhein-Westfalen ist es das Programm “Wiederaufbauhilfe NRW”. Die NRW.Bank unterstützt das Land, indem es die Auszahlungen der Förderung vornimmt. Die Förderung vom Land NRW erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. In Härtefällen kann eine Auszahlung in Höhe von bis zu 100 Prozent erfolgen. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Billigkeitsleistungen sind (Geld-) Leistungen des Bundes, um Flutopfer zu unterstützen. Der Bund hat jedoch keine rechtliche Verpflichtung, diese Hilfeleistungen zu erbringen. 


Die NRW.Bank hat auch ein eigenes, sehr zinsgünstiges Förderprogramm für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen herausgebracht. Es sollen dadurch so viele Flutopfer wie möglich an günstige Finanzmittel kommen. KMU´s können bei diesem Programm sogar von einem Tilgungsnachlass von 20 Prozent (max. 100.000 Euro) profitieren. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Voraussetzungen für die Wiederaufbauhilfe NRW

Die Grundvoraussetzung für die Förderleistung ist ein unmittelbar durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 entstandener Sachschaden an Ihrer Immobilie.

Eingeschlossen sind auch Schäden durch:

  • wild abfließendes Wasser
  • Sturzflut
  • aufsteigendes Grundwasser
  • überlaufende oder beschädigte Abwasseranlagen
  • Regenrückhaltebecken
  • Einrichtungen zur Wasserversorgung einschließlich Talsperren
  • Hangrutschen

Aber es werden Schäden durch die genannten Fälle nur in die Förderung eingeschlossen, wenn der Schaden unmittelbar durch einen solchen Ereignisfall verursacht worden ist.

Zudem werden in der Regel nur Schäden ab einem Betrag von 5000 Euro berücksichtigt. Das gilt jedoch nicht für Schaden am Hausrat. Dazu später mehr.

Mögliche Leistungsempfänger können sein:

  • Selbstnutzende Eigentümer
  • private Vermieter
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft
  • Bei Schäden am Hausrat von Privathaushalten: auch Mieter

 

Mögliche Ausschlusskriterien für die Förderung sind:

  • Schäden durch den Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz von Hochwassergefahren bei Überschwemmungsgebieten
  • Schäden an Gebäuden, die zum Schadenseintritt ohne Baugenehmigung gebaut worden sind bzw. auch ohne Genehmigung standen
  • Eine Insolvenz vor Hochwassereintritt, außer es ist ein Verfahren der Sanierung in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren durchgeführt worden oder es gibt einen bestätigten Insolvenzplan.
  • Betroffener Geschäftsbetrieb wird nach der Bewilligung nicht wieder aufgenommen oder nicht wieder in NRW aufgenommen. 

Mögliche Fördersummen der Wiederaufbauhilfe NRW

Die möglichen Fördersummen der Wiederaufbauhilfe NRW variieren stark, da sie sich nach Ihren entstandenen Schäden richten. Bis zu 80 Prozent der entstandenen Schadenssumme können Sie vom Förderprogramm erhalten. Daher kann keine pauschale Aussage getroffen werden. 

Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Förderung in Form einer Pauschale wie folgt gewährt: 

  • Bei Haushalten mit einer Person: 13.000 Euro

 

  • Bei Haushalten mit mehreren Personen:
    – für die erste Person: 13.000 Euro
    – für Ehegatten/Lebenspartner: 8.500 Euro
    – für jede weitere dort gemeldete Person: 3.500 Euro
    – bei Wohngemeinschaften: 3.500 Euro für jede zur Wohngemeinschaft gehörige und dort zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gemeldete Person

 

Zum Hausrat zählen:

  • notwendige Möbel zur Haushalts- und Lebensführung 
  • Geräte 
  • sonstige Bestandteile einer Wohnungseinrichtung (Soweit sie nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen)
Ihnen fehlt nur noch der richtige Sanierungsbetrieb?

Im Raum Köln/Rheinland/Oberberg sind wir Ihr zuverlässiger Partner für alle Sanierungsvorhaben. Unsere Arbeit erfüllt alle Standards für einen langfristig trockenen Keller und führt Sie sicher zu einer Förderung.

Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit mir und ich berate Sie über Lösungs- und Fördermöglichkeiten. 

Antrag der Wiederaufbauhilfe NRW

Hier können Sie über das Online-Förderportal der Wiederaufbauhilfe NRW Ihren Förderantrag elektronisch übermitteln.

Viele Kreise und Städte der Flutgebiete bieten zum Antragsverfahren eine Vor-Ort-Beratung an, um sie bei möglichen Schwierigkeiten bei der Antragstellung zu unterstützen. Auf den jeweiligen Webseiten der Kreise bzw. Städte finden Sie genauere Infos zu den Angeboten.

Checkliste der benötigten Dokumente:

  • Gültige Email-Adresse
  • Personalausweis, Reisepass oder ähnliches
  • – Bei natürlichen Personen: Steuer-Identifikationsnummer
    – Bei Unternehmen in der Wohnungswirtschaft: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Bei selbstnutzenden Eigentümer, privaten Vermieter  sowie Unternehmen in der Wohnungswirtschaft: Angaben zum Grundstück
  • – bei nicht gegen Elementarschäden Versicherten: Schadensgutachten oder eigener glaubhafter Nachweis über entstandenen Schaden
    – bei gegen Elementarschäden Versicherten: Versicherungsunterlagen neben der Schadensdokumentation und Schadensregulierung
  • Bescheid über erhaltene Soforthilfen, Spenden, etc. 
  • Planungsunterlagen, Kostenvoranschläge, Aufstellung bisheriger Rechnungen und Baugenehmigungen
  • Kontoverbindungsdaten eines inländischen Kontos
  • Mietvertrag, falls Sie Mieter sind und die Hausratspauschale beantragen wollen

 

Bei einem Schaden über 50.000 Euro ist zwingend ein Schadensgutachten von anerkannten unabhängigen Sachverständigen erforderlich. Bei der Beauftragung von Adolphs Bautenschutz als Sanierungsfirma können wir Ihnen über unser Netzwerk schnell und unkompliziert einen anerkannten unabhängigen Sachverständiger finden.

Die Gutachterkosten sind zu 100 Prozent förderfähig. Bei einem Schaden unter 50 000 Euro kann von Ihnen als Antragsteller selbst ein glaubhafter Nachweis erbracht werden. Der Nachweis erfolgt in diesem Fall etwa durch Rechnungen, Kostenvoranschläge oder die Einholung von mindestens drei Angeboten sowie selbst erstellten Bildern von beschädigten Gegenständen.

Frist

Der Förderantrag muss spätestens bis zum 30.06.2023 gestellt werden.

Bearbeitungs- und Auszahlungsdauer

Zur Bearbeitungsdauer und Auszahlungsdauer gibt es von öffentlicher Seite keine Angaben. In der Bilanz von der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum Jahrestag der Hochwasserkatastrophe wurde erwähnt, dass in den letzten Monaten die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge von Privatpersonen ca. 9 Tage lang war. Diese Bearbeitungszeit kann natürlich nicht garantiert werden.

Fazit zur Wiederaufbauhilfe NRW

Leider wurden in fast allen Gebäuden der Flutgebiete die Keller überflutet. Dadurch ist massiver Schaden in den entsprechenden Gebäuden entstanden. In all der Tragik dürfen wir nicht die Chancen übersehen, welche sich dadurch bieten. Mit den entsprechenden Förderprogrammen können wir unseren Keller energetisch sanieren. Damit kann man vor allem in Zeiten der Energiekrise unabhängiger von steigenden Energiepreisen werden und zudem Geld sparen. In Verbindung mit anderen Förderprogrammen können Sie gegebenenfalls sogar noch mehr Geld sparen. Nähere Informationen zu den Förderprogrammen für die energetische Sanierung finden Sie hier in einem anderen Artikel von uns.

Beachten Sie aber bei der Sanierung, dass Sie neben der eigentlichen Sanierung auch Schutzmaßnahmen für Starkregenereignisse einplanen sollten. Im Zuge des Klimawandels werden wir leider immer mehr mit solchen Starkregenereignissen konfrontiert werden. Daher sollten Sie auch bei Ihrer Investition genau analysieren, welches Handwerksunternehmen Sie am besten unterstützen kann. Nur dann wird Ihre Sanierung langfristigen Bestand haben.

Ihnen fehlt nur noch der richtige Sanierungsbetrieb?

Im Raum Köln/Rheinland/Oberberg sind wir Ihr zuverlässiger Partner für alle Sanierungsvorhaben. Unsere Arbeit erfüllt alle Standards für einen langfristig trockenen Keller und führt Sie sicher zu einer Förderung.

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Noch unsicher?

Schauen Sie sich gerne die Rezension von unserem Kunden Herrn Groth an. Durch unsere Kellerabdichtung blieb der Keller von Herr Groth – trotz des NRW Hochwasser Juni/2021- trocken. Und sehen Sie selbst, wie zufrieden er war.

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