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Über den Autor

Jürgen Adolphs ist TÜV-Sachverständiger für  Bauwerksschutz & Schimmelpilzschäden, Immobilieninvestor und Geschäftsführer seines gleichnamigen Bautenschutzbetriebs.

Energetische Sanierung – Steuerlich absetzbar bis zu 40.000€

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Modernisierung von Immobilien ist seit Anfang 2020 steuerlich absetzbar.
  • Für den Steuerbonus muss die Sanierung vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.
  • Es sind bis zu 40.000€ steuerlich absetzbar.

Worum geht's?

Seit Anfang 2020 können Sie eine energetische Sanierung steuerlich absetzen. Das Klimaschutzprogramm des Bundesfinanzministeriums fördert nämlich die Modernisierung von Immobilien. In der Summe können Sie sich bis zu 40.000€ – über einen Zeitraum von 3 Jahren – für die energetische Sanierung von der Steuer zurückholen. Verankert ist dies im Paragraph 35c des Einkommensteuergesetzes.

Viele der geförderteren energetischen Maßnahmen, werden z.B. in einer Kellerabdichtung oder einem Kellerausbau zur Souterrainwohnung ohnehin durchgeführt. Auch der Bau eines neuen Homeoffice im Keller kann so begünstigt werden.

Wir beraten Sie gerne, wie wir ein Sanierungsprojekt bei Ihnen 100% steuer- und förderoptimiert durchführen können. Kontaktieren Sie uns gerne.

Was Sie in diesem Artikel erwartet

So setzt sich die absetzbare Summe zusammen

Steuerlich können Sie maximal 200.000 Euro an Sanierungskosten geltend machen. Davon können Sie dann bis zu 20% steuerlich absetzen.

So kommen Sie auf Steuerminderung von bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit.

Wie eingangs erwähnt: Der Gesamtbetrag wird über 3 Jahre hinweg steuerlich abgesetzt:

  • Jahr 1: (Abschlussjahr der Sanierung): Steuererleichterung von 7 % auf die Sanierungskosten, maximal 14.000 Euro.
  • Jahr 2: Steuererleichterung von 7 % auf die Sanierungskosten, maximal 14.000 Euro.
  • Jahr 3: Steuererleichterung von 6 % auf die Sanierungskosten, maximal 12.000 Euro.

Dabei muss die Sanierung nach dem 31.12.2019 gestartet, und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.

Diese energetischen Sanierungen sind steuerlich absetzbar

Das Ziel des Klimaschutzprogramms ist es, Emissionen einzusparen. Somit sind alle energetischen Maßnahmen steuerlich absetzbar, welche den Wärmeverlust Ihrer Immobilie und damit auch den Energieverbrauch.

Diese energetischen Sanierungen können Sie von der Steuer absetzen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
KfW-Förderung von Sanierungen und Innendämmung
Eine energetische Innendämmung ist steuerlich absetzbar
Hohe Luftfeuchtigkeit Souterrainwohnung
Eine automatische Lüftungsanlage optimiert den Energieverbrauch einer Wohnung

Energetisch Sanieren - Steuern sparen. Mit Adolphs Bautenschutz

Viele unsere Kunden im Raum Köln-Oberberg kommen zu uns, weil Sie ein akutes Feuchtigkeitsproblem haben. Feuchte Keller, Bröckelnde Haussockel usw.

Auch bei solchen Problem, können wir Ihnen Steuern zurückholen – das zeigt meine Erfahrung. In fast allen Fällen, macht es Sinn, die Abdichtung des Kellers direkt mit einer Wärmedämmung zu verbinden.

Besonders jetzt im Corona-Winter ist auch der Umbau des eigenen Kellers zum Homeoffice eine Riesenchance. Das ganze ist eine energetische Sanierung, somit steuerlich abetzbar und sogar KfW-Förderbar.

So oder so – Ihre Investitionslast wird deutlich gesenkt und der Wert Ihrer Immobilie steigt gleichzeitig. Falls Sie einen feuchten Keller mit Platzpotenzial haben, schreiben Sie mir gerne eine kurze Mail und wir loten mal Ihre Chancen aus.

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